Beratung - was kommt danach? - Perspektiven gibt es immer


Beratung und Förderung haben häufig sehr unterschiedliche Verläufe.

Manchmal reichen zwei bis drei Gespräche aus, um Situationen besser betrachten und Probleme auflösen zu können. Die Beratung wird nach recht kurzer Zeit beendet.

Wir beraten - wenn es sinnvoll ist - auch bis zum Ende der Schulzeit und bleiben längerfristig Ansprechpartner für Kinder, Lehrkräfte und Eltern. Die Problemstellung erfordert dann einen längeren Förderprozess und wird solange fortgeführt, wie er benötigt wird.

In seltenen Fällen wird nach längerer Beratungsphase erkannt, dass vielleicht umfassendere schulische Hilfen gewährt werden müssen. Dies bedeutet, dass die Schülerin oder der Schüler durch die Regelschule mit beratender Unterstützung nicht ausreichend gefördert werden kann.

Die Beratungslehrkraft empfiehlt dann unter Umständen den Besuch einer Förderschule - ggf. sogar der unsrigen Schule. Eine solche Empfehlung wird grundsätzlich im Sinne einer Verbesserung der schulischen Situation des Kindes ausgesprochen und nicht leichtfertig gefällt. Die Beratungslehrkraft setzt sich dann mit Eltern in Verbindung, um über die Vor- und Nachteile einer anderen Beschulung zu sprechen.

In einem solchen Falle wird von der allgemeinen Schule die Prüfung des "Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung" beantragt, um eine genauere Klärung über die Rahmenbedingungen einer angemessenen Förderung herbeizuführen. Erst in späteren Schritten - nach Einhaltung der rechtlichen Vorgaben - wird über den tatsächlich geeigneten Beschulungsort gemeinsam entschieden, nicht im Rahmen der Beratung.

Der deutliche Großteil der Beratungen wird allerdings mit dem Ergebnis abgeschlossen, dass die Kinder und Jugendlichen an der allgemeinen Schule verbleiben können.